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Schweiz,Tätigkeit

Ein Kunde mit Wohnsitz in Deutschland hat einen Honorarvertrag in der Schweiz beim Bundesamt für Sport, Dauer ca. sechs Wochen. Es werden schweizerische Sozialbeiträge AHV, ALV und eine 10%ige Quellensteuer abgezogen. Arbeitsort ist in der Schweiz. Wegen einer weiteren Tätigkeit in der Schweiz mit mehr als 60 Nichtrückkehrtagen ist er kein Grenzgänger. Unterliegt diese Tätigkeit nur der Progressionsbesteuerung oder der Vollbesteuerung in Deutschland?
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