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Schweiz,Rente

Ein pensionierter Steuerpflichtiger (* 1960) mit Wohnsitz in Deutschland soll im Jahr 2022 eine Auszahlung aus der Dritten Säule der schweizerischen Altersvorsorge erhalten (sog. Private Vorsorge). Die Verträge sind der Säule 3a eingegliedert und gehören zur gebundenen Vorsorge. Da eine laufende Rente nicht möglich ist, kommt hier nur eine Einmalauszahlung in Betracht. Die vorhandenen Verträge sind alle vor dem Jahr 2005 abgeschlossen worden und wurden mit einem jährlich festen Einmalbetrag angespart. Während der Einsparphase war der Steuerpflichtige zwar flexibel (z.B. Aussetzung der Beiträge war möglich), die Höhe der Einzahlung p.a. war hingegen gedeckelt. Das verwahrende schweizerische Kreditinstitut hat die Sparbeiträge des Steuerpflichtigen in Fonds angelegt. Ist die Auszahlung aus den Verträgen in Deutschland steuerfrei zu stellen (analog Kapitallebensversicherung; Altvertrag mit Abschluss vor 01.01.2005), oder unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen Versicherungsleistung sowie der Summe der entrichteten Sparbeiträge den Kapitaleinkünften? Nach unserer Einschätzung ist die einbehaltene schweizerische Quellensteuer aus der Auszahlung der gebundenen Vorsorge 3a in voller Höhe auf Antrag zurückzuerstatten. Gibt es hier Einschränkungen bzw. Neuerungen, die zu einem gegenläufigen Ergebnis führen?
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