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DBA-Großbritannien,Rente,Vermietung

Ich habe eine Mandantin, die die englische und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Wohnort ist in Deutschland. Sie bezieht eine Rente aus England, die dort versteuert wird, und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in England, die ebenfalls dort versteuert werden. Fallen diese Einkünfte unter den Progressionsvorbehalt oder muss ich die Anrechnungsmethode anwenden?
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