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Anrechnung,Steuer

S und J sind verheiratet. S hatte im Jahr 2020 noch Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Malerbetrieb) in Höhe von 48.958 €. Diese Einkünfte bezog er bis zum 31.03.2020. Dann ist er beruflich nach Nigeria gegangen. Dort war er als angestellter Maler tätig und bezog Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit von 43.919 €. Nach Abzug von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung von 7.056 € und möglicher im Ausland bezahlter Steuer (7.883 €) hätte er Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in Höhe von 28.870 €. In Nigeria wurden 7.883 € Steuer vom Arbeitgeber einbehalten. J hatte in Deutschland Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit von 51.250 €. Dafür hatte der Arbeitsgeber auch 11 T€ Lohnsteuer und Soli einbehalten. Es stellt sich die Frage, ob diese nigerianische Steuer in Deutschland abgezogen oder angerechnet werden könnte auf die Deutsche Einkommensteuerbelastung.
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