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Verkauf,Limited

Unser Mandant N hat im Jahr 2005 eine englische Limited gegründet. Er ist deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Die Shares betragen 300 £ Sterling. Die Limited hat eine ins Handelsregister eingetragene Niederlassung in Deutschland mit Geschäftssitz in Berlin. Laut gesonderter Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 27 KStG hat die Gesellschaft zum 31.12.2020 ein Eigenkapital laut Steuerbilanz in Höhe von 530.802 €. Nach Abzug des Nennkapitals besteht somit ein ausschüttbarer Gewinn in Höhe von 530.434 €. N will nunmehr seine Beteiligung an einen deutschen Staatsbürger veräußern. Der Veräußerungspreis soll 50.000 € betragen – Geschäftsrisiko, inhabergeführt. Wie erfolgt die Besteuerung? – Ertragsteuerlich, gegebenenfalls Schenkungsteuer? Wie wird eine Gewinnausschüttung für die Limited steuerlich behandelt? – Also: So wie bei einer GmbH deutschen Rechts?
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