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GmbH,Türkei

Fall: Eine deutsche GmbH arbeitet mit einer türkischen GmbH zusammen. Die türkische GmbH erbringt Programmierungsdienstleistungen an die deutsche GmbH im Wert von jährlich 100.000 €. Dieser Betrag entspricht dem drittüblichen Wert für diese Dienstleistung. Beide GmbHs werden von derselben Person als Geschäftsführer geführt, und sie ist Gesellschafterin beider GmbHs. Seit vier Jahren erbringt die türkische GmbH allein an die deutsche GmbH Leistungen. Dazu ist die türkische GmbH nicht vertraglich verpflichtet, sie tritt aber auch nicht am Markt auf und versucht nicht, andere Aufträge zu erhalten. Der türkische ertragsteuerliche Steuersatz sei 0 € auf den Gewinn von jährlich 30.000 €. Der Gesellschafter-Geschäftsführer ist allein in Deutschland wohnhaft und ansässig. Frage: Der Gesellschafter-Geschäftsführer geht davon aus, dass die Anteile der türkischen GmbH in seinem Privatvermögen liegen. Ist das so, oder ist die türkische GmbH als Betriebstätte der deutschen GmbH anzusehen? Kann Deutschland die Gewinne der türkischen GmbH besteuern (der Gesellschafter schüttet keine Dividenden aus)?
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