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Griechenland,Vermietung

Mein Mandant vermietet drei Immobilien in Griechenland und zahlt dort Steuern. Laut DBA sind diese Einkünfte in Deutschland steuerfrei. Ich dachte bislang immer, dass diese Einkünfte aber dem Progressionsvorbehalt in Deutschland unterliegen. Laut § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG scheint dem aber nicht so zu sein. Wie ist die Regelung zu verstehen? Unterliegen die griechischen Einkünfte dem Progressionsvorbehalt in Deutschland?
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