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§ 49 EStG,Dividende,Reduktion Kapitalertragsteuer

In Deutschland ansässige GmbH schüttet ihren Gewinn an die britische Ldt.-Gesellschafterin aus. Die Beteiligung beträgt 45 %. Wie erfolgt der Einbehalt der KESt, und kann diese bei der Ltd. ggf. angerechnet oder erstattet werden?
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