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Kinder,Steuer

Der Steuerpflichtige ist deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland. Er besitzt Immobilienvermögen in Deutschland wie auch in Österreich und Italien. Der Steuerpflichtige verlegt den Wohnsitz und insbesondere den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen nach Österreich. Nach Deutschland kehrt er nur noch zurück, um hier und da Verwandte und Freunde zu besuchen. Einen Wohnsitz hat er nicht mehr! Frage: Wie verhält es sich, wenn der Steuerpflichtige zum Beispiel nach „mehr als fünf Jahren“, sagen wir nach zehn oder zwölf Jahren, Immobilienbesitz, der in Deutschland liegt, auf seine Kinder im Wege der Schenkung überträgt? Kann es sein, dass hier sodann das deutsche Steuerrecht nicht mehr zugreift und eine derartige Schenkung nicht mehr der Schenkungsteuer unterliegt, eben weil der Steuerpflichtige mehr als fünf Jahre in Österreich seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen innehat? Wie verhält es sich mit dem Immobilienbesitz in Österreich und in Italien? Soweit ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen in Deutschland Immobilienbesitz im Ausland vererbt oder verschenkt, unterliegt dies ja bekanntlich der Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer. Kann es sein, dass bei Verlagerung des Mittelpunkts der L-Interessen nach Österreich (dort gibt es keine vergleichbare Steuer) eine Schenkung oder Erbschaft eben nach z.B. zehn oder 15 Jahren nicht der deutschen Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuerpflicht unterliegt?
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