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§ 6 AStG,Sitzverlegung,Ort der Geschäftsleitung

1. Ausgangssituation Der Mandant (natürliche Person) möchte Geschäftsanteile (5 %) an einer GmbH mit Sitz im Inland erwerben. Es wird beabsichtigt, dass die GmbH ihren Sitz in die Schweiz verlegt. Alternativ wird das Management künftig in der Schweiz ansässig sein, der Sitz aber in Deutschland verbleiben. 2. Frage Löst die Verlegung des Sitzes in die Schweiz Wegzugsbesteuerung bei dem Mandanten aus? Löst ein Wegzug des Managements in die Schweiz Wegzugsbesteuerung bei dem Mandanten aus? Könnte eine gegebenenfalls anfallende Wegzugsbesteuerung vermieden werden, wenn der Mandant die Geschäftsanteile erst nach Wegzug oder Verlagerung des Managements erwirbt? (Bitte §§ und Fundstellen angeben.)
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