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Ansässigkeit,Schweiz

Fall: Ein deutscher Rechtsanwalt unterhält in Berlin ein Anwaltsbüro und gibt in Deutschland Fachseminare. Er und seine Frau haben beide zusammen einen deutschen Wohnsitz und einen Schweizer Wohnsitz. Sie verbringen in der Schweiz jährlich 70 % ihrer Zeit. Die Schweizer Ehefrau hat in der Schweiz ein Arbeitsverhältnis, das ca. 20 % der jährlichen Einkünfte des Ehepaars beträgt. Alle Rechnungen, die der Anwalt schreibt, stellt er mit deutscher Umsatzsteuer und von seinem Berliner Büro aus in Rechnung. Aus der Schweiz führt der Anwalt Kundengespräche und bereitet Fälle vor, die er in Deutschland betreut. Der Freundeskreis, das soziale Engagement und der Mittelpunkt des Lebensinteresses sei unzweifelhaft zu größeren Teilen in der Schweiz. Fragestellung: 1) Kann bei diesem Sachverhalt von einer Ansässigkeit der Eheleute in der Schweiz ausgegangen werden, oder wiegt das Berliner Büro und das Mehr an Einkünften, die erzielt werden, so stark, dass dennoch von einer Ansässigkeit der Eheleute in Deutschland ausgegangen werden kann? 2) Sind die Einkünfte des Rechtsanwalts laut Art. 14 des DBA zw. Deutschland und der Schweiz vollständig der Berliner Einrichtung zuzuordnen? Oder kann bei dem Arbeitszimmer am Schweizer Wohnsitz, an dem er 70 % seiner Arbeitszeit verbringt, von einer festen Einrichtung gesprochen werden und seine Einkünfte sind dann aufzuteilen?
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