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Wegzug,Österreich

Sachverhalt: Ein Mandant von mir ist 50-%-Gesellschafter/Kommanditist einer Großhandels-GmbH & Co. KG (sowie 50-%-Gesellschafter der Komplementär-GmbH). Er bezieht aus der KG keine Sondervergütungen, sondern erhält unterjährig nur einen Gewinnvorab und ist insgesamt als passiver Gesellschafter anzusehen, d.h., er übernimmt keine (!) aktive Tätigkeit in der KG (reine Kommanditistenstellung). Es liegen Einkünfte gem. § 15 Abs. 2 EStG der KG vor. Weitere Einkünfte in Deutschland hat der Mandant nicht. Der Wohnsitz ist Deutschland. Es ist jetzt sein Plan, dass er seinen Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt und den Wohnsitz in Deutschland vollumfänglich aufgibt. Seine Gesellschafterstellung und die Vergütung aus der KG bleiben in Zukunft gleich. Darüber hinaus wird er weiterhin keine Tätigkeit in der KG übernehmen. Fragen: 1) Wie werden die Einkünfte von dem Mandanten ab dem Wegzug besteuert? 2) Wird eine Betriebsstätte in Österreich begründet, obwohl der Gesellschafter keine aktive Tätigkeit vornimmt?
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