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Wegzugsbesteuerung,GmbH & Co. KG,Formwechsel

Der Mandant hat eine GmbH in Deutschland. Er möchte nunmehr nach Teneriffa (Spanien) ziehen und dort seinen Wohnsitz begründen. Er wird sodann beschränkt steuerpflichtig sein in Deutschland. Der Mandant plant nunmehr eine Umwandlung der GmbH in eine GmbH & Co. KG, um den § 6 AStG zu umgehen. Ist es möglich, diesen Schritt zu gehen und so die Wegzugsbesteuerung zu umgehen, oder gibt es ggf. Sperrfristen bei der Umwandlung selbst oder Wegzugsbesteuerungen der GmbH & Co. KG, welche es zu beachten gilt?
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