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Arbeitnehmer,Österreich,Schweden

Ein Mandant ist bei einem österreichischen Arbeitgeber angestellt. Bei der Erstellung der deutschen Steuererklärungen stellt sich die Frage, wie die folgenden Einkünfte zu behandeln sind: 1) Bruttobezüge in Höhe von 7.700 € lt. Lohnzettel L24 Österreich. Diese Bezüge beziehen sich auf Arbeit in Schweden. Lohnsteuer wurde vom österreichischen Arbeitgeber direkt nach Schweden abgeführt. 2) Bruttobezüge in Höhe von 8.700 € lt. Lohnzettel L1 Österreich. Diese Bezüge beziehen sich auf Arbeit in Österreich. Hier wurden 950 € Lohnsteuer abgeführt (ausgewiesen unter: anrechenbare Lohnsteuer). 3) Bruttobezüge in Höhe von 2.400 € lt. Lohnzettel L8 Österreich. Diese Bezüge beziehen sich auf Arbeit in Deutschland. Die Werte wurden auch an die Finanzverwaltung übermittelt und Lohnsteuer wurde abgeführt. Zu keinem Zeitpunkt wurden die 183 Tage überschritten, aber der AG hat seinen Sitz in Österreich. Fallen die Einkünfte aus Österreich und Schweden in Deutschland unter den Progressionsvorbehalt? Ist es möglich, die bezahlte Lohnsteuer geltend zu machen?
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