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Wegzug,Österreich

1. Gelten die Änderungen im AStG überhaupt? 2. Wenn ja, in welchem Umfang und 3. im Rahmen der bestehenden Konkurrenz zwischen AStG und DBA zwischen der BRD und Österreich bei folgendem Fall: Unser Mandant M mit Wohnsitz im Inland (BRD) beabsichtigt, diesen ggf. noch im Jahr 2021, aber spätestens im Jahr 2022, voll umfänglich nach Österreich zu verlegen, wo er zu mehr als 1 % an österreichischen Gesellschaften mbH beteiligt ist. Derzeit hat er in Österreich keinen Wohnsitz. Die vorstehenden Gesellschaften errichten, verwalten und handeln mit Immobilien.
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