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Spanien,Betriebsstätte

A betreut deutsche Kunden bei dem Erwerb deutscher Immobilien. Für Geschäftstreffen möchte er ein Büro in Spanien eröffnen und dort Mitarbeiter beschäftigen. A selbst wird 50 % seiner Zeit in Deutschland tätig werden und sich 50 % seiner Arbeitszeit im spanischen Büro aufhalten. Seinen einzigen Wohnsitz hat A in Deutschland. Neben den Treffen mit den Kunden im spanischen Büro finden Online-Recherchen aus dem Homeoffice des A in Deutschland und Vorort-Termine für Immobilien in Deutschland statt. Fragen: 1. Unter welchen Voraussetzungen liegt bei dem Büro in Spanien eine Betriebsstätte vor? 2. Unter welchen Voraussezungen liegt mit der Tätigkeit des A in Deutschland eine Betriebsstätte vor? 3. Wo sind die Gewinne zu versteuern, wenn A seine Firma als spanische Personengesellschaft a) mit Betriebsstätte in Deutschland/b) ohne Betriebsstätte in Deutschland betreibt? 4. Wo sind die Gewinne zu versteuern, wenn A seine Firma als spanische Kapitalgesellschaft a) mit Betriebsstätte in Deutschland/b) ohne Betriebsstätte in Deutschland betreibt? 5. Wo sind die Gewinne zu versteuern, wenn A seine Firma als deutsche GmbH a) mit Betriebsstätte in Spanien/b) ohne Betriebsstätte in Spanien betreibt? 6. Welche Dokumentationspflichten bestehen in diesen Fällen?
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