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Wohnsitz,Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Ein Mandant von uns, der bisher einen Erstwohnsitz in Deutschland und einen in Österreich hat und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, zieht aus beruflichen Gründen ab dem 1. Juni in die Niederlande. Er wird dort ab dem 1. Juni Gehalt von einer niederländischen Firma beziehen. Seinen deutschen Wohnsitz wird er nur noch sporadisch nutzen. Unter der Woche wird er in den Niederlanden sein (ca. 150 Tage) und am Wochenende und in den Ferien in Österreich (ca. 180 Tage). Von seinem bisherigen deutschen Arbeitgeber erhält er noch bis Ende des Jahres 2022 Zahlungen, die über die Gehaltsabrechnung ausgezahlt werden, ohne dass er weiter für die Firma tätig ist. Zudem hat er in Deutschland weiterhin selbständige Einkünfte aus Aufsichtsratstätigkeit und aus Vermietung. Unsere Frage ist, ob ab dem Wegzug aus Deutschland ab dem 01.06.2022 nur noch die beschränkte Steuerpflicht vorliegt und ob die Gehaltszahlungen des ehemaligen deutschen Arbeitgebers im gesamten Jahr 2022 in Deutschland der Besteuerung unterliegen. Die weiteren Einkünfte (Selbständigkeit/Vermietung) unterliegen ab dem Wegzug unseres Erachtens der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland.
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