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Kindergeld/Kinderfreibetrag,Auslandskind (Bosnien),§ 32 EStG

Unser Mandant lebt und arbeitet in Deutschland. Die Ehefrau und die zwei Kinder leben in Bosnien. Wie ist der Sachverhalt in der deutschen Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen? In welcher Höhe sind Kinderfreibeträge im Rahmen der Steuererklärung abzuziehen? Muss Kindergeld dagegengerechnet werden (deutsches Kindergeld wurde nicht bezogen)? Wenn ja, in welcher Höhe?
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