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Rente,Italien,Versorgungswerk

Herr A ist deutscher Staatsbürger und war während seines Berufslebens Architekt und in Stuttgart tätig. Er war in dieser Zeit von der Deutschen Rentenversicherung befreit und bezahlte seine Altersvorsorgebeträge in das Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg ein. Aus dem berufsständischen Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg bezieht er eine Altersrente. Diese beläuft sich auf jährlich 33.500 €. Ebenso bezieht er eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung. Diese beträgt jedoch jährlich lediglich 1.568 €. Mit Eintritt in das Rentenalter ist er 2006 nach Italien gezogen und lebt dort mit seiner Frau ganzjährig. Bislang gibt er die Einkommensteuererklärung in Deutschland ab. Zuständiges Finanzamt ist aufgrund des Wohnsitzes in Italien das in Neubrandenburg. Es stellt sich die Frage, ob Deutschland das Besteuerungsrecht hat oder Italien. Alternativ: Herr A verfügt noch über einen Zweitwohnsitz in Tübingen. Ändert sich dann etwas an der Besteuerungssituation?
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