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Österreich,Arbeitnehmer

Mandant S ist deutscher Staatsangehöriger und lebt mit seiner Ehefrau und zwei Kindern in Wien. Er erzielt ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und ist bei einem österreichischen Arbeitgeber beschäftigt. Zum 01.04.2022 will er das österreichische Arbeitsverhältnis kündigen und eine Anstellung bei einem deutschen Arbeitgeber beginnen (Unternehmensberatung). Sein Dienstsitz wird Frankfurt sein. Sein Tätigkeitsprofil besteht im Wesentlichen darin, vor Ort bei den deutschen Kunden Beratungen vorzunehmen und Projekte zu steuern. Die Arbeitszeit kann frei eingeteilt und eigenverantwortlich gestaltet werden. Mandant S ist noch mit zweitem Wohnsitz im Wohnhaus seines Vaters in der Nähe von Frankfurt gemeldet. Er hat dort keine Wohnung inne, sondern allenfalls eine Übernachtungsmöglichkeit (Gästezimmer). Diese Wohnsitzmeldung wurde insbesondere wegen des Vorhaltens einer deutschen Postadresse beibehalten. S wird in Deutschland keine Wohnung mieten (keine doppelte Haushaltsführung), weil er überwiegend bei den Kunden seines neuen Arbeitgebers unterwegs ist. Sein Arbeitgeber vergütet Reisekosten (Hotelübernachtungen, Mietwagen, Flugkosten). Die Wochenenden, Urlaub und ggf. Home-Office-Zeiten wird er weiterhin in Wien bzw. außerhalb Deutschlands verbringen. 1. Werden die Einkünfte im Tätigkeitsstaat Deutschland besteuert, obwohl ein alleiniger Wohnsitz in Österreich besteht? 2. Ist es denkbar, dass die Meldeadresse in Deutschland als Wohnsitz qualifiziert wird und damit ein Doppelwohnsitz angenommen wird? 3. Wenn ja, wäre dennoch Österreich wegen der familiären Verhältnisse als Ansässigkeitsstaat anzusehen? 4. Welche Steuerklasse und Besteuerungsmerkmale sind für den deutschen Arbeitgeber maßgebend? 5. Ergeben sich Auswirkungen auf das Besteuerungsrecht, sofern S sich weniger als 183 Tage in Deutschland aufhalten sollte (Corona, Home-Office)? 6. Wie wird das Jahr 2022 hinsichtlich der 183-Tage-Regelung behandelt? 7. Welche Antrags- oder Wahlrechte hat S bezüglich seiner deutschen Besteuerung? 8. Ist es für die Beurteilung von Bedeutung, ob die Ehefrau des S in Österreich Einkünfte erzielt? 9. Findet deutsches Sozialversicherungsrecht in den Gehaltsabrechnungen Anwendung? 10. Ergeben sich Auswirkungen auf das Kindergeld?
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