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§ 1 AStG,Betriebsstätte,Verbringen

Ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland plant, einen Teil seiner Produktion zukünftig in den Niederlanden auszuführen. Hierfür wird ein Labor in den Niederlanden stundenweise angemietet (Zutritt im Rahmen einer Angestelltenfunktion beim Eigentümer des Labors). Die Rohprodukte werden in Deutschland eingekauft und danach in die Niederlande verbracht. Der Wertanteil der Produktion in den Niederlanden (an den Gestehungskosten) beträgt ca. 80 %. Dies entspricht 65 € pro verkauftem Erzeugnis. Die Gegenstände werden danach wieder nach Deutschland verbracht und von Deutschland aus verkauft (ins Inland und ins europäische Ausland). Der Ort der Geschäftsleitung (maßgebliche unternehmerische Entscheidungen) befindet sich weiterhin in Deutschland. Fragen: Die Verbringung der Gegenstände von Deutschland in die Niederlande und zurück nach Deutschland ist umsatzsteuerfrei, da es sich „lediglich“ um eine Betriebsstätte handelt? Sind hierfür erweiterte Meldungen (z.B. Intrastad-Statistiken) zu erstellen? Auch wenn keine Verkäufe stattfinden, besteht eine Buchführungspflicht für die Betriebsstätte in den Niederlanden, da es sich um eine Betriebssätte handelt? Ist eine sep. Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen, eine Dokumentation der Zuordnungsentscheidung von Vermögensgegenständen sowie eine Doku der Dealings? Es ist eine Gewinaufteilung und Kapitalzuordnung nach dem AOA vorzunehmen?
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