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USA,Arbeitnehmer

Mein Mandant arbeitet bei M und war für ein paar Monate auch in den USA tätig. Laut Aussage Mandant hat er sein Gehalt ausschließlich von M Deutschland erhalten. Wegen der Tätigkeit in den USA mussten dort aber noch zusätzlich Steuern gezahlt werden. Frage: Sind diese doppelt gezahlten Steuern in Deutschland anrechenbar?
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