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Abfindung,Pension,Portugal

Mandant A hat im Februar 2021 Deutschland verlassen, ist jetzt in Portugal ansässig und hat über seinen bisherigen Arbeitgeber in Deutschland einen Pensionsanspruch erworben. In Deutschland werden keine Einkünfte mehr erzielt. In Portugal betragen die Einkünfte 80.000 €. Die Abfindung der Pension beträgt 5.000 €. Die Abrechnung des Abfindungsanpruchs erfolgt mangels eines Wohnsitzes in Deutschland mit der Steuerklasse VI. A würde die „Fünftelregelung“ in Anspruch nehmen. Frage 1: Kann A in Deutschland eine Steuererklärung abgeben, auch wenn weder ein Wohnsitz noch ein gewöhnlicher Aufenthalt vorhanden ist, oder ist mit der Lohnsteuer im vorliegenden Fall die Steuer als abgegolten zu sehen (analog zu den Kapitaleinkünften)? Frage 2: Wenn die Abgabe einer Einkommensteuererklärung möglich ist, ist bei der Berechnung der „Fünftelregelung“ auf die Abfindung von 1.000 € (1/5 v. 5.000 €) das portugiesische Einkommen hinzuzurechnen (Progressionsvorbehalt), um die Differenzsteuer zu ermitteln?
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