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Entstrickung,KG-Anteil,Schenkung

Unser Mandant A, Deutschland, möchte die 100-%-Beteiligung an der vermögensverwaltenden, gewerblich geprägten GmbH & Co. KG (vermieteter Grundbesitz in Deutschland) sowie an der Komplementär-GmbH, jeweils mit Sitz in Deutschland, an seinen Sohn S schenken. S ist wohnhaft in der Schweiz. Fraglich ist, ob diese Schenkungen eine Versteuerung der stillen Reserven in Deutschland auslösen (weil Deutschland das Besteuerungsrecht für diese verliert) ? Unseres Erachtens handelt es sich insgesamt sowohl bei den KG-Anteilen als auch bei den GmbH-Anteilen um Betriebsvermögen, welches weiterhin in Deutschland zu versteuern ist. Eine Besteuerung bei Schenkung ins Ausland kommt daher u.E. nicht in Betracht.
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