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Hinzurechnungsbesteuerung,Zeit

Mdt ist mit anderen entfernteren Familienmitgliedern an GmbH mit Sitz in der Schweiz beteiligt. Die Gesellschaft wurde vor 40 Jahren gegründet und produzierte Maschinen. Irgendwann aber wurde die Produktion wegen Standortnachteilen eingestellt und die Immobilien der Gesellschaft vermietet. § 7 Abs. 1 AStG ist zutreffend und auch gem. § 8 AstG ist die KapG Zwischengesellschaft. Gem. § 10 Abs. 1 AstG ist der Hinzurechnungsbetrag, der Betrag der anteiligen CH-Einkünfte abzüglich der in der Schweiz abgeflossenen Steuern, der gem. Abs 2 im Folgejahr der tariflichen Besteuerung als Einkünfte aus Kapitalvermögen beim Gesellschafter unterliegt. Macht dann in den Folgejahren die CH -KapG eine Gewinnausschüttung fließen dem Gesellschafter anteilige Dividenden zu , die von der deutschen Einkommensteuer gem. § 3 Nr. 41a) EStG steuerbefreit sind, obgleich bei Abfluss in der Schweiz die CH KapG verpflichtet ist gem. DBA einen 35% Steuereinbehalt vorzunehmen. Der Gesellschafter kann sich 20% davon über einen Antrag in der Schweiz (Formular 85 ) bei den Eidgenossen erstatten lassen. 15% Belastung bleibt. Gem. § 12 Abs. 3 AstG sind die (35% / 15%) Steuern von befreiten GA gem. § 3 Nr. 41 EstG nach §§ 34c I/II und 26 KstG anzurechnen/abzuziehen. Fragen: - Nach § 3 Nr. 41a EStG sind sämtliche Ausschüttungen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus der Schweizer Zwischengesellschaft innerhalb der Siebenjahresfrist. Sie sind steuerfrei, soweit in diesem Zeitraum Hinzurechnungsbeträge aus dieser Gesellschaft der Einkommensteuer unterlegen haben und nicht nach § 11 AStG freigestellt waren. Steuerfrei ist die Bruttodividende. Sie verbraucht die zugerechneten Hinzurechnungsbeträge in dieser Höhe. Muss die steuerfreie Dividende in der Einkommensteuererklärung angegeben werden ? -Die Erstattung des 20% igen Steuereinbehaltes bei den CH-Eidgenossen, erfolgt über das Formular 85. Dieses muss vorab beim deutschen Finanzamt eingereicht und abgestempelt werden. Hiermit deklariert m.E. der Steuerpflichtige das er eine Dividende erhält. Der Steuerpflichtige hat die Dividende aber nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben, da er davon ausging das diese voll nach § 3 Nr. 41 EStG steuerbefreit ist. Es stellt sich jetzt heraus das das ggf. nicht korrekt ist/war. Wie gehe ich vor? Eine Selbstanzeige kann doch wegen des fehlenden Wissens + Wollens nicht richtig sein !? - Seit wann gibt es die Hinzurechnungsbesteuerung nach a.R. § 10 I AStG?
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