Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 3a Abs. 1 EStG,Betriebsvermögensmehrungen aufgrund eines Schuldenerlasses,§ 4 Abs. 1,§ 5 EStG

Sachverhalt: Eltern haben aus Anlass der Existenzgründung ihrem Sohn Darlehen gewährt sowie für ein Bankdarlehen gebürgt. Das Darlehen der Eltern wurde in der Bilanz des Sohnes passiviert. Der Sohn muss Insolvenz anmelden. Das von den Eltern gewährte Darlehen wird uneinbringlich. Zusätzlich werden die Eltern aus aus der Bankbürgschaft in Anspruch genommen. Sowohl das von den Eltern hingegebene Darlehen als auch das Bankdarlehen, für das die Eltern gebürgt hatten und auch in Anspruch genommen wurden, wurde vom Finanzamt als Betriebsvermögensmehrung behandelt. Nach Abzug des gesondert festgestellten Verlustvortrags verbleibt ein (steuerfreier) Sanierungsertrag. Problem: Würde das Darlehen der Eltern und das Bankdarlehen, für das die Eltern aus der Bürgschaft in Anspruch genommen werden, nicht als Betriebsvermögensmehrung (weil privat veranlasst) behandelt, verbliebe ein Verlustvortrag (§10d Abs. 2 EStG). Ich habe im Einspruchsverfahren argumentiert, dass sowohl das hingegebene Darlehn als auch die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft privat veranlasst Fremdvergleich) seien und somit bei der Ermittlung der Betriebsvermögensmehrung nicht zu berücksichtigen seien. Nach Finanzamtsansicht sind sowohl das hingegebene Darlehen als auch das Darlehen, für das die Eltern aus der Bürgschaft in Anspruch genommen, bei der Ermittlung der Betriebsvermögensmehrung zu berücksichtigen.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen