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§ 23 EStG,Luxusuhr

Unser Mandant hat im Dezember 2022 eine Luxusuhr erworben und kurze Zeit später (Januar 2023) wieder veräußert. Nun steht die Frage im Raum, ob es sich hierbei um einen steuerpflichtigen Vorgang handelt. Fällt die Luxusuhr unter die Ausnahme des § 23 EStG der Gegenstände des täglichen Bedarfs oder ist hier von einer Spekulationsfrist von einem Jahr auszugehen, da es sich eben nicht um solch einen Gegenstand handelt?
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