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§ 23 EStG,Anschaffung,Erbfall

Meine Mandantin beabsichtigt, ein Hausgrundstück zu veräußern. Das Objekt ist seit Jahren vermietet. Eine Selbstnutzung hat nie stattgefunden. Der Ehemann meiner Mandantin ist vor neun Jahren verstorben. Als Alleinerbin hat sie somit vor neun Jahren das Objekt im Rahmen einer Erbschaft von ihrem verstorbenen Ehemann erhalten. Dieser hatte das Objekt vor seinem Tod viele Jahre im Besitz. Da m.E. der Erbfall keinen Anschaffungsvorgang i.S. des § 23 EStG darstellt, könnte ein Verkauf bereits jetzt stattfinden, da die zehnjährige Bindungsfrist bereits abgelaufen ist (Besitzzeit des Erblassers mit eingerechnet). Ist diese Rechtsauffassung richtig?
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