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§ 23 EStG,Tausch als Anschaffung

Mein Mandant hat mit Kaufvertrag vom 13.08.2010 eine Eigentumswohnung in Berchtesgaden zum Alleineigentum erworben. Seine damalige Freundin hat mit KV vom 29.10.2013 eine Eigentumswohnung in Berlin zum Alleineigentum erworben. Geheiratet wurde am 14.10.2016. Mit not. Vertrag vom 07.12.2016, betitelt als ehebedingte Zuwendung, hat jeder dem jeweils anderen die Hälfte seiner Eigentumswohnung unentgeltlich überlassen. Die Eigentumswohnung in Berlin soll nun nach Ablauf der Spekulationsfrist verkauft werden. Ist dies dann der 30.10.2023? Oder beginnt für den Ehemann für seine 50 % die Spekulationsfrist neu mit dem Tag, an dem er die Hälfte der Wohnung erworben hat, also mit Ablauf des 07.12.2016?
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