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Erhaltungsaufwand,BFH,BStBl II 1996,632

Sehr geehrte Damen und Herren, auf dem Land werden zunehmend Hackschnitzelheizungen bei Neubauten aber auch bei Umstellungen von Altbauten vorgenommen. Dies betrifft sowohl Betriebs- wie auch Privatgebäude. Fragen hierzu: 1. Wenn jemand nur einen Hackschnitzelbunker baut und dazu einen Heizungskessel mit Förderschnecke und dazu Leitungen zu den Nachbarn legt, handelt es sich um einen eigenen (Versorgungs)-Gewerbebetrieb. Ist dann der Lagerbunker und die Anlage insgesamt eine Betriebsvorrichtung das als bewegliches Wirtschaftsgut zu erfassen ist ? 2. Wenn jemand ein Mietshaus baut und auch eine Hackschnitzelheizung einbaut und sie so groß auslegt, dass er auch die Nachbarn mit versorgen kann, ist dann die Heizung aufzuteilen und zwar anteilig zu den Baukosten des Mietshauses und anteilig als Betriebsvorrichtung für den Wärmeversorgungsbetrieb ? 3. Kann bei Umstellung in Altbauten z.B. von Öl-Zentralheizungen auf Hackschnitzelheizung nur für dieses Gebäude sowohl der bauliche Lagerbunker als auch die Anlage selbst als Erhaltungsaufwand im Privat- und Betriebsvermögen erfasst werden ? (abgesehen von anschaffungsnahen Herstellungsaufwand) Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Josef Bielmeier
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