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Privates Veräußerungsgeschäft,Erben eines Grundstücks,Zehnjahresfrist

Die Eheleute Sch. waren zu je 50 % Eigentümer eines Grundstücks, bebaut mit einem Einfamilienhaus. Der Ehemann verstarb bereits am 27.02.2007. Seine Hälfte erbte seine Ehefrau, die dann am 19.03.2019 verstarb. Erben sind die beiden Töchter, die das Grundstück mit Einfamilienhaus seit dem Tod ihrer Mutter zwar laufend instandsetzen, aber bisher nicht vermietet haben. Wenn die Erben (die beiden Töchter) jetzt das Grundstück verkaufen würden, würde die Erbschaft vom 19.03.2019 (von der Mutter) dann als Anschaffung gewertet werden, und da seit dem Tod der Mutter noch nicht mehr als zehn Jahre vergangen sind, läge dann ein privates Veräußerungsgeschäft vor?
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