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Rente aus Großbritannien,Doppelbesteuerung,Art. 23 DBA-GB

Unser Mandant hat die Staatsangehörigkeit Großbritanniens und lebt seit 2019 in Deutschland. Er bezieht gegenwärtig Versorgungsbezüge seines ehemaligen Arbeitgebers (britische Eisenbahngesellschaft), die in Großbritannien besteuert werden. Darüber hinaus wird geplant, in Deutschland einer nichtselbständigen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachzugehen. Ist es korrekt, dass die Versorgungsbezüge in Großbritannien besteuert werden? Was ändert sich durch die Aufnahme der Tätigkeit in Deutschland?
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