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§ 23 EStG,Sonderbetriebsvermögen

Mein Mandant ist zu 90% an einer GmbH & Co. KG und zu 90% an der zugehörigen Komplementär-Gmbh beteiligt. Die Komplementär-GmbH schüttet dieses Jahr 200 T€ an meinen Mandanten aus. Es ist unklar, ob mein Mandant diese GmbH-Anteile in seinem Sonderbetriebsvermögen bei der GmbH & Co. KG ausweisen muss (bisher nicht als SoBV bilanziert). Ferner verkauft mein Mandant dieses Jahr eine Immobilie und erzielt daraus einen Spekulationsgewinn nach § 23 EStG iHv ca. 200 T€. Außerdem erzielt mein Mandant in diesem Jahr einen Verlust aus Aktienverkäufen (Spekulationsverlust aus Aktien) iHv 150 T€. Daneben erwirtschaftet mein Mandant - durch hohe Erhaltungsaufwendungen - einen Verlust aus Vermietung und Verpachtung privat vermieteter Immobilien iHv 180 T€. Nunmehr stellt mein Mandantn folgende Fragen: 1. Können alle Gewinne und Verlust miteinander verrechnet werden, so dass er lediglich 70 T€ versteuern muss, oder aber können die Spekulationsgewinne nur mit zukünftigen Spekulationsverlusten verrechnet werden. 2. Macht es hierbei einen Unterschied, ob die Gewinnausschüttung 200 T€ als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (weil SoBV) oder als Einkünfte aus Kapitalvermögen (weil die Anteile im Privatvermögen gehalten werden) zu deklarieren sind?
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