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Außerordentliche Einkünfte,Realteilung

Vater (Internist), Mutter (Kinderärztin), Tochter (Kinderärztin) und Sohn (Psychotherapeut) bilden bisher eine PartG. Die Tätigkeit wird in einem Gebäude der Eltern (SBV) ausgeübt und in angemieteten Räumen für die Psychotherapie. Die Eltern geben ihre Kassenzulassung zurück und erklären die Praxisaufgabe, das Gebäude (SBV) wird ins PV übernommen, die anteilige Praxisausstattung (Gesamthand) kauft die Tochter von den Eltern. De Mutter arbeitet als angestellte Ärztin bei der Tochter. Dieser Vorgang fällt m.E. unter §§ 16, 34 EStG und ist somit steuerbegünstigt von den Eltern zu versteuern. Anschließend trennen sich Tochter und Sohn und arbeiten jeweils in Einzelpraxis weiter. Dieser Vorgang dürfte m.E. keine Steuer auslösen (Realteilung). Stimmen Sie dieser Auffassung zu?
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