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§ 23 EStG,zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht

Fall: Eheleute kaufen Ein Haus in 01. Jedes Jahr verreisen sie zwei bis drei Monate lang und vermieten das Haus kurzfristig an Urlauber und verdienen damit 5000€ Vermietungseinkünfte (als Kleinunternehmer) pro Jahr. Nach 5 Jahren ziehen Sie nach Spanien und verkaufen das deutsche Haus. Frage: 1) fällt hier Spekulationssteuer auf den Veräußerungsgewinn an? Wenn ja, auf den Gesamtbetrag, oder einen Anteil des Hauses? 2) Reicht es aus, wenn die Einkünfte in der nächsten Steuererklärung im Folgejahr erklärt werden, oder müssen die Eheleute nach dem Verkauf und vor dem Wegzug im Jahr der Veräußerung noch eine Steuererklärung abgeben?
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