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§§ 12,14 BewG,§ 22 EStG,Veräußerungsrente

Frau X verkauft ihr Grundstück mit Haus an die Nachbarskinder in 2023 gegen folgende Gegenleistung: Nießbrauch (sie bewohnt das Haus weiterhin), Leibrente i.H.v. 3.000 € mtl., Kaufpreis 500.000 €). Es ist davon auszugehen, dass der Fremdvergleich gegeben ist und die drei Gegenleistungen (kapitalisiert) in etwa dem Verkehrswert entsprechen. (Randbemerkung: Kein § 23 EStG, da Anschaffung außerhalb 10-Jahresfrist und Eigennutzung. Erbstl. Familienheim durch Tod Ehemann 2020. Durch Verkauf wird Steuerbefreiung Familienheim zerstört, da innerhalb 10-Jahresfrist.) Fragen: 1. Wie ist die Leibrente einkommensteuerlich bei Frau X zu beurteilen? 2. Ändert sich die Beurteilung, wenn die Käufer verpflichtet werden, Frau X im Krankheits-/Pflegefall in gewissem Rahmen zu versorgen (zumindest für einen Heimplatz zu sorgen, Verwaltungstätigkeiten zu übernehmen etc.)?
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