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Tausch,Scheidung

Die Eheleute A + B besitzen insgesamt vier Immobilien, die alle im Gemeinschaftseigentum stehen. Im Rahmen der Ehe soll nunmehr der Miteigentumsanteil an der selbstgenutzten Immobilie sowie der Miteigentumsanteil an der selbstgenutzten Ferienwohnung von der Ehefrau auf den Ehemann unentgeltlich übertragen werden. Im Gegenzug würde der Miteigentumsanteil des Ehemanns an den zwei vermieteten Immobilien auf die Ehefrau übertragen. Zusätzlich übernimmt der Ehemann die Restvaluta der Darlehen, welche den vermieteten Immobilien zugeordnet werden. Die beiden vermieteten Immobilien wurden erst im Jahr 2018 angeschafft und befinden sich somit innerhalb der Spekulationsfrist. Liegt in dem vorgenannten Fall ein Tausch mit Baraufgabe vor, welcher den § 23 EStG auslöst? Wie wird der Sachverhalt beurteilt, wenn nach der Übertragung die Scheidung eingereicht werden würde?
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