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§§ 1030 ff. BGB,§§ 21,23 EStG,Entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchs

Die Mandantin hat eine Wohnung im Zuge eines Vorerbes von ihren Eltern im Jahr 2016 überschrieben bekommen und ist für die Wohnung als Eigentümerin allein eingetragen. Zusätzlich ist ein Nießbrauchsrecht für die noch lebende Mutter eingetragen. Die Mutter erhält die Miete der Wohnung und trägt alle Kosten. Zum heutigen Zeitpunkt sind seit der Anschaffung der Wohnung durch die Eltern mehr als zehn Jahre vergangen. Das Objekt wurde bei der Übertragung im Jahr 2016 mit 400.000 € als Wert angesetzt. Nun ist der Verkaufspreis bei 320.000 €. Zudem erhält die Mutter von der Tochter eine Einmalzahlung für die Abgeltung des Nießbrauchsrechts von 72.000 €. Ergeben sich hieraus steuerpflichtige Einkünfte für die Mandantin (§ 23 EStG) oder die Mutter (Abgeltung Nießbrauch)?
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