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Verkauf,Mehrfamilienhaus

Unser Mandant besitzt ein MFH, das sich seit mehr als zehn Jahren in seinem Besitz befindet. Er möchte dieses nun verkaufen. Damit ein höherer Kaufpreis erzielt werden kann, sollen die Wohnungen vorher in Eigentumswohnungen umgewidmet werden. Greift dann ggf. § 23 EStG, da eine Umwidmung von MFH zu ETW stattgefunden hat? Ist es unerheblich, ob die Umwidmung innerhalb oder nach der Zehn-Jahres-Frist durchgeführt wird?
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