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Riester-Förderung,Kapitalertragsteuer-Abzug,persönlicher Steuersatz

Mir liegt ein Bausparauszug für das Jahr 2021 vor. Darauf sind laufende Zinseinnahmen und ein Zinsbonus gutgeschrieben. Beide Beträge wurden im Veranlagungszeitraum (zusammen mit dem Bausparguthaben von ca. € 30.000) auch ausbezahlt. Trotzdem wurde kein Kapitalertragsteuer-Abzug vorgenommen. Das Besondere daran, der Bausparkasse liegt weder ein Freistellungsauftrag noch eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor. Allerdings handelt es sich um einen geförderten Altersvorsorgevertrag (Wohn-Riester Förderung). Kann es sein, dass es eine Vorschrift gibt, die Zins- bzw. Bonusgutschriften auf derartigen Verträgen vom Kapitalertragsteuer-Abzug ausnimmt?
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