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§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG,§ 55 Abs. 2 EStDV,R 22.4 Abs. 4 EStR

Ein Mandant hat eine abgekürzte Leibrente seit dem 1.2.2018 erhalten. Diese lief eigentlich bis zum 31.12.2026. Somit wurde diese Rente mit dem Ertragsanteil von 9% in den Kalenderjahren 2018 – 2020 versteuert. Da er aber vorzeitig in 2021 verstirbt, endet die Rente am 30.9.2021. Die Meldung der Versicherung bei den E-Daten steuert dieses Ende auch bei der Laufzeit ein, so dass sich für 2021 in unserem Einkommensteuerprogramm nur ein Ertragsanteil von 2% ergibt. Das Finanzamt berücksichtigt im Steuerbescheid aber weiterhin 9%. Was ist richtig?
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