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Einkommensteuer,§ 23 EStG,Anschaffung

Ein Mandant von uns hält seit mehr als zehn Jahren ein Ackergrundstück in seinem Privatvermögen. Die Gemeinde macht daraus nun Bauland. Nach Abgabe von ca. 50 % der Fläche für die Erschließung hat unser Mandant Anspruch auf ein 324 m² großes Baugrundstück. Da es in dieser Größe kein passendes Grundstück gibt, hat die Gemeinde ihm nun angeboten, ein 400 m² großes Grundstück zu bekommen. Die fehlenden 76 m² müsste er käuflich erwerben. Sind bei einer Veräußerung in den nächsten zehn Jahren nun 76/400 steuerpflichtig oder der komplette Veräußerungserlös, oder ist es komplett steuerfrei?
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