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Einkommensteuer,§ 23 EStG,Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Meine Mandanten (Eheleute) sind gemeinsam Eigentümer eines Zweifamilienhauses. Dieses haben sie im Jahr 2017 erworben und zu 37 % als Ferienwohnung vermietet. Das restliche Gebäude nutzen sie selbst. Da es sich um eine Ferienwohnung handelt, erfolgte die Vermietung in den einzelnen Jahren nicht durchgängig. Das Haus soll im Februar 2023 veräußert werden. Besteht eine Möglichkeit, die Veräußerung für den Teil der Ferienwohnung zu vermeiden, wenn die Wohnung im Jahr 2022 bis zum Auszug zu eigenen Wohnzwecken genutzt wäre?
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