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Privates Veräußerungsgeschäft,Ausnahmetatbestand,§ 23 I 1 Nr. 1 Satz 3 EStG

Ehegatten verkaufen Wohnung innerhalb der Spekulationsfrist des § 23 EStG. Die Wohnung wurde im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren unentgeltlich an das Kind zur Nutzung überlassen. Fragen: Scheidet in dem Fall die Besteuerung nach § 23 EStG aus (gem. § 23 Abs. 1 S. 3 EStG)? Falls ja, ist auch hier die Nutzung an jeweils einem Tag ausreichend?
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