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Privates Veräußerungsgeschäft,Zugewinnausgleich,Scheidung

Die Regelung des Zugewinnausgleichs enthält unter anderem, dass im Eigentum der Ehefrau stehende Grundstücke bei Trennung an den Ehemann unter Anrechnung auf den Zugewinnausgleich übertragen werden sollen. Ist diese Vereinbarung bereits der obligatorische Vertrag, der eine Veräußerung im Spekulationszeitraum darstellt?
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