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Gold,Erbe,Spekulationsgeschäft

Sehr geehrte Damen und Herren, bei einer Erbschaft ist physisches Gold vererbt worden. Was ist zu beachten wenn die Erben das Gold veräußern wollen innerhalb eines Zeitraumes von weniger als einem Jahr nach Erbfall. Zählt die Haltefrist des Erblassers mit (Fußstapfentheorie) oder beginnt mit dem Erbfall ein neuer Zeitraum. Wenn ein neuer Zeitraum beginnt, von welchen Anschaffungskosten ist dann auszugehen? Mit den Anschaffungskosten des Erblassers oder mit dem Wert der bei Erbfall zu ermitteln war? freundliche Grüße Winfried Demel
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