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privates Veräußerungsgeschäft,eigene Wohnnutzung,Auszug Ehefrau

Folgender Sachverhalt: Im November 2020 erwirbt der Stpfl. gemeinsam mit seiner Ehefrau ein Einfamilienhaus. Nach beendeter Renovierung zieht der Ehemann im Juni 2021 in das Haus ein. Seine Ehefrau zieht im Januar 2022 ebenfalls mit in das Haus. Im Dezember 2022 zieht die Ehefrau mit dem gemeinsamen Kindern wieder aus und zieht in ein Drittland. Sie ist in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig. Der Ehemann wohnt bis heute in dem Haus. Der Ehemann möchte das Haus nun verkaufen. Die Frage ist, liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor oder greifen die Ausnahmen nach § 23 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG? Das Gebäude wurde zwischen Anschaffung (11/2020) und Veräußerung (ggf. 12/2023) ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Allerdings nicht in der Zeit der Renovierung (11/2020 bis Einzug Juni 2021) und nicht die ganze Zeit von der Ehefrau, welche ebenfalls Eigentümerin ist. Ebenfalls würde zutreffen die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken in Jahr der Veräußerung (2023) und den beiden vorangegangenen Jahren (2022 und 2021). Aber ebenfalls wiederum nicht in der Zeit der Renovierung und im Falle der Ehefrau für bestimmte Zeiträume. Schließen die vorliegenden Sachverhalte Renovierungszeit und späterer Einzug und früherer Auszug der Ehefrau dazu, dass eine Steuerbefreiung nicht vorliegt?
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