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Spendenaufruf,Tochter,§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG

Mandantin A sammelt für ihre kranke Tochter Geldmittel=Spenden über die Plattform "Gofundme", um hierdurch ein medizinisches Hilfsmittel anzuschaffen, welches die Krankenkasse nicht übernimmt. Fraglich ist nun, ob die erhaltenen Spenden im Rahmen der Einkommensteuererklärung der Mandantin A angegeben werden müssen und ob es hier umsatzsteuerlich etwas zu beachten gilt?
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