Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Privates Veräußerungsgeschäft 10Jahresfrist,Fristenberechnung

Ein Manadant schloss einen Kaufvertrag über eine Immobilie am 26.06.2013 ab. In diesem Vertrag ist ausgeführt, dass der Käufer ist Mieter und unmittelbarer Besitzer des Kaufgegenstandes Die Parteien sind sich einig, dass das zwischen ihnen bestehende Mietverhältnis unter der aufschiebenden Bedingung der Kaufpreiszahlung am 30.07.2019 endet, der mittelbare Besitz von Verkäufer an dem Kaufgegenstand erlischt und der Käufer berechtigt und bevollmächtigt ist, alle Rechte als Eigentümer auszuüben. Der Kaufpreis wurde gemäß Vertrag zum 30.07.2019 bezahlt. Nun denkt der Mandant einen Verkauf des Objekts. Fraglich ist, ob die 10 Jahresfrist gem. § 23 EStG erst ab dem 30.07.2019 zu laufen beginnt oder bereits ab dem 26.06.2013. Maßgebender Zeitpunkt ist meiner Meinung nach der Zeitpunkt des Verpflichtungsgeschäftes, d.h. der Abschluss des schuldrechtlichen Vertrages. Leider hat das Finanzamt bei einem Telefonat bereits angedeutet dies anders zu sehen und auf Übergang Nutzen und Lasten abstellen zu wollen.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen