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Privates Veräußerungsgeschäft,Erwerb und Verkauf zwischen Angehörigen

Guten Tag, meine Mandantin R hat im Oktober 2019 ein Zweifamilienhaus von ihrer Mutter zu einem Kaufpreis von 210.000 € erworben. Der Verkehrswert des Objektes lag mutmaßlich bei ca. 360.000 € (es liegt also ein teilentgeltliches Geschäft vor). Das Objekt wurde lange Zeit von dem Sohn meiner Mandantin unentgeltlich genutzt und wird ab dem 01.12.2023 an den Sohn entgeltlich vermietet. Ab ca. Jan. oder Feb. 2024 wird meine Mandantin notwendige Investitionen in einer Größenordnung von ca. 100 T€ in das Objekt investieren (fast ausschließlich Erhaltungsaufwand). Nach Abschluss der Investitionen gegen Ende 2024 möchte meine Mandantin dieses Objekt auf Ihren Sohn C übertragen, der dafür einen Kaufpreis iHv ca. 310.000 € bezahlen soll. (die 210 T€, die meine Mandantin als KP bezahlt hat zzgl. der Investitionen in den Erhaltungsaufwand). Hierzu stellen sich folgende Fragen: 1. Entsteht durch den Verkauf Ende 2024 ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG und wenn ja, in welcher Höhe? 2. Sehen Sie ein Problem bei der Geltendmachung der Erhaltungsaufwendungen, obwohl das Objekt nach Abschluss der Investitionen verkauft wird?
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